Einführungsgespräch
Das ausführlichen Einführungsgespräch ist Bestandteil der ersten Therapiesitzung.
Hypnosetherapiesitzungen und Schamanische Heilarbeit
werden als Einzelsitzungen durchgeführt, die in der Regel 90 - 120 Minuten dauern. Zu einer Sitzung
gehören das
- Einführungsgespräch bzw. Auswertung der vorherigen Sitzung
- Hypnose einschließlich Regression bzw. Schamanische Heilrituale
- abschließende Gespräch, Auswertung der Sitzung
Das Honorar dafür beträgt 120 €. Längere Sitzungen kosten entsprechend mehr.
Rauchentwöhnung und Gewichtsreduktion
Diese Therapien sind in der Regel nach 2 Einzelsitzungen von 90 min dauerhaft erfolgreich behandelt.
Unterstützt wird die Hypnosebehandlung durch bewährte naturheilkundliche Therapieverfahren wie
Akupunktur und Homöopathie.
Das Honorar für die gesamte Behandlung beträgt 290 €.
Entspannungshypnose
Dauer 60 min / 60 Euro
Dauer 120 min / 100 Euro
Terminabsagen ("Absageregelung")?
Es kann immer mal dazu kommen, daß vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können - auf
beiden Seiten. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis (Fachärzte, Handwerker etc.),
bei denen speziell für Sie ein fester Termin reserviert wurde, existiert auch bei den meisten
Heilpraktikern eine sogenannte Absageregelung, die besagt, daß Termine in "zumutbarem" Abstand
vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden müssen. Meist ist dies üblicherweise die sog. "2-Tage-
Regel", d.h., vereinbarte Termine sind mindestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls
ist das Honorar für die ausgefallene Konsultation zu bezahlen. Der Grund für das Nichterscheinen hat
hierbei keine Bedeutung - einfach deshalb, weil sonst (beiderseitig) keine vernünftige Planung möglich
wäre.
Vom Ausfallshonorar sehe ich ab, wenn ich wider Erwarten in der verbleibenden Zeit die für Sie
reservierte Zeit noch jemandem anderen zur Verfügung stellen kann. Rechtsansprüche z.B. auf
kostenlose Stunden im Fall einer kurzfristigen Absage durch den Therapeuten bestehen nicht.
Bitte beachten Sie, daß sämtliche hier angeführten Regeln bei jedem Therapeuten individuell
gehandhabt werden. Die obige Darstellung beschreibt die juristische Rechtssprechung, welche für den
Fall gilt, daß zwischen Therapeut und Klient nichts anderes (mündlich oder schriftlich) vereinbart
wurde. Haben Sie Fragen zu oder Probleme mit dieser Regelung, sollten Sie diese unbedingt bereits
in der ersten Stunde klären, um etwaige spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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